Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ristic Transporte · Inhaber Milan Ristić
Schrammingerweg 78a · 81827 München
+49 157 744 99 711 · info@express-kuriere.de

Stand 02.10.2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die vereinbarten Kurier- und Gütertransporte von Ristic Transporte, Inhaber Milan Ristić, soweit sie wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Sie gelten für Unternehmer und Verbraucher. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Die ADSp werden nicht zusätzlich vereinbart.

2. Anfrage und Vertragsschluss

Die Preisberechnung und eine als unverbindlich bezeichnete Anfrage begründen noch keinen Transportvertrag. Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt ausschließlich den Eingang der Anfrage.

Ein Vertrag entsteht durch eine verbindliche Bestellung des Kunden und deren ausdrückliche Annahme durch Ristic Transporte oder durch die Annahme eines verbindlichen Angebots von Ristic Transporte durch den Kunden. Änderungen von Preis oder Leistungsumfang bedürfen der Zustimmung des Kunden. Die vereinbarten Angaben werden in Textform bestätigt.

3. Transportleistung und Termine

Ristic Transporte befördert die vereinbarte Sendung mit einem geeigneten Fahrzeug bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Nutzlast und die bestätigten Sendungsmaße sind einzuhalten.

Bei Sofortlieferung nach Abholung erfolgt die Beförderung direkt zum Empfänger. Diese Lieferart bedeutet nicht, dass die Abholung sofort beginnt. Verbindlich sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Abhol- und Liefertermine. Angaben des Rechners sind bis dahin Schätzungen.

Die jeweils anwendbaren Sicherheits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften werden eingehalten. Bei erkennbaren Verzögerungen informiert Ristic Transporte den Auftraggeber. Gesetzliche Rechte wegen einer Lieferfristüberschreitung bleiben unberührt.

4. Preise und Zahlung

Maßgeblich ist der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis einschließlich der vereinbarten Leistungen und Zuschläge. Die unverbindliche Rechneranzeige ersetzt diese Vereinbarung nicht. Gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer vereinbart werden. Verbraucher erhalten den Gesamtpreis einschließlich der geschuldeten Umsatzsteuer.

Zahlungsart, Zahlungsfrist und eine gegebenenfalls erforderliche Vorauszahlung werden bei Vertragsschluss vereinbart. Die Angabe eines anderen Zahlers entbindet den Auftraggeber nur dann von seiner Zahlungspflicht, wenn Ristic Transporte dies ausdrücklich bestätigt.

Zusätzliche Leistungen und Änderungen des Auftrags bedürfen einer ergänzenden Vereinbarung, soweit nicht gesetzliche Vorschriften Maßnahmen und Kostenerstattung erlauben.

5. Lade- und Wartezeiten

15 Minuten für Be- oder Entladung einschließlich Wartezeit je Ladestelle sind im Preis enthalten. Jede angefangene weitere Viertelstunde wird mit 10,00 EUR netto berechnet; bei 19 % Umsatzsteuer entspricht dies 11,90 EUR brutto. Dies gilt nur, soweit die zusätzliche Zeit nicht dem Risikobereich von Ristic Transporte zuzurechnen ist.

6. Angaben, Transportdokumente und Verladung

Der Auftraggeber teilt Inhalt, Stückzahl, Gewicht und Abmessungen der Sendung sowie vollständige Adressen, erreichbare Ansprechpartner und besondere Transportanforderungen richtig mit. Er sorgt für geeignete Verpackung, Kennzeichnung und rechtzeitige Bereitstellung. Empfindliche oder besonders wertvolle Güter sind vor Auftragserteilung anzugeben.

Der Auftraggeber sorgt für alle erforderlichen Transport-, Zoll- und Begleitdokumente und stellt diese vollständig und richtig bei der Abholung bereit. Gesetzlich Ristic Transporte obliegende Dokumentationspflichten bleiben unberührt.

Soweit nichts anderes vereinbart ist und § 412 HGB gilt, übernimmt der Absender das beförderungssichere Laden einschließlich Stauen und Befestigen sowie das Entladen. Ristic Transporte bleibt für die betriebssichere Verladung verantwortlich.

Ristic Transporte kann die Übernahme ablehnen, wenn der Transport wegen unzutreffender Angaben, ungeeigneter Verpackung, Überladung oder fehlender erforderlicher Unterlagen nicht rechtmäßig oder sicher durchgeführt werden kann. Etwaige Ersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

7. Besondere Güter

Gefahrgut, lebende Tiere und Güter mit besonderen Temperatur- oder sonstigen Schutzanforderungen werden nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung und bei Vorliegen der gesetzlichen und technischen Voraussetzungen übernommen.

8. Ablieferung und Hindernisse

Die Ablieferung erfolgt an der vereinbarten Adresse an den Empfänger oder eine zur Entgegennahme berechtigte Person. Ein unbeaufsichtigtes Abstellen erfolgt nur aufgrund einer zuvor vereinbarten Ablageerlaubnis des Auftraggebers oder einer sonst weisungsberechtigten Person.

Ist die Beförderung oder Ablieferung nicht wie vereinbart möglich, holt Ristic Transporte soweit möglich Weisungen der nach dem Transportrecht berechtigten Person ein. Weitere Maßnahmen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Vereinbarungen.

9. Zusatzkosten

Maut-, Vignetten-, Park-, Brücken- und Fährkosten sowie weitere notwendige transportbedingte Kosten werden entsprechend der Preisvereinbarung berechnet. Vorhersehbare Zusatzkosten werden vor Vertragsabschluss mitgeteilt.

Bei kundenseitigen Transport- oder Zustellhindernissen können notwendige, angemessene und nachweisbare Mehrkosten entstehen, soweit ein gesetzlicher oder vereinbarter Erstattungsanspruch besteht. Dazu können zusätzliche Fahrten, Zustellversuche sowie erforderliche zusätzliche Übernachtungs- und Verpflegungskosten gehören.

Bereits enthaltene Kosten werden nicht nochmals berechnet. Ristic Transporte hält Mehrkosten möglichst gering. Kosten aus dem eigenen Risikobereich von Ristic Transporte werden dem Kunden nicht allein aufgrund dieser Klausel auferlegt.

10. Kostenlose Stornierung bei vereinbarter späterer Abholung

Die kostenlose Stornierungsfrist endet eine Stunde vor der vereinbarten Abholung. Muss die notwendige auftragsbezogene Anfahrt früher beginnen, endet sie bereits zu diesem früheren Zeitpunkt. Liegt dieser Zeitpunkt außerhalb der Geschäftszeiten Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr, endet die kostenlose Stornierungsfrist zum letzten Geschäftsschluss davor. Das konkrete Datum und die Uhrzeit werden dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt und in der Auftragsbestätigung angegeben.

Die Stornierung muss Ristic Transporte bis zum Ende dieser Frist telefonisch oder per E-Mail erreichen. Eine Bestätigung in Textform dient der Dokumentation.

Eine direkte Lieferung nach einer später vereinbarten Abholung bleibt ein Terminauftrag. Die Auswahl „Sofortlieferung nach Abholung“ im Formular beendet die kostenlose Stornierungsfrist nicht.

11. Stornierung bei Sofortaufträgen

Nur wenn ein unverzüglicher Transportbeginn ausdrücklich vereinbart wird, gilt der Auftrag als Sofortauftrag. Der Kunde wird vor Vertragsabschluss darüber informiert, dass eine Stornierung ab Vertragsabschluss nach Nummer 12 kostenpflichtig sein kann.

Ist bei einer kurzfristigen Bestellung die Frist nach Nummer 10 bereits abgelaufen, werden die Bedingungen der Stornierung vor Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart. Eine unverbindliche Anfrage löst keine Stornokosten aus.

12. Abrechnung nach Ablauf der kostenlosen Stornierungsfrist

Nach Ablauf der kostenlosen Stornierungsfrist richtet sich die Abrechnung nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Soweit § 415 HGB gilt, kann Ristic Transporte entweder die vereinbarte Fracht, etwaiges Standgeld und zu ersetzende Aufwendungen unter Abzug der gesetzlich anzurechnenden ersparten Aufwendungen und des anderweitigen Erwerbs oder ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen. Diese beiden Abrechnungen werden nicht miteinander kombiniert.

Bereits berechnete Beträge für denselben Anspruch werden angerechnet. Eine doppelte Berechnung ist ausgeschlossen. Beruht die Kündigung auf Gründen aus dem Risikobereich von Ristic Transporte, gelten die gesetzlichen Einschränkungen der Vergütungsansprüche.

Nach Übernahme der Sendung richten sich die Beendigung des Auftrags und der Umgang mit dem Gut nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

13. Rücktransport

Leistungsumfang und Preis eines Rücktransports werden vereinbart. Ein bereits im bestätigten Auftrag enthaltener Rücktransport wird nicht nochmals berechnet.

14. Haftung, Transportversicherung und Warenwertschutz

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem HGB und bei entsprechenden grenzüberschreitenden Straßentransporten der CMR (UNIDROIT). Es gelten die einschlägigen gesetzlichen Haftungsgrenzen, Befreiungsgründe und Ausnahmen.

Verpackungsmängel, Verkehrsbehinderungen, Unfälle oder höhere Gewalt führen nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu einer Haftungsbeschränkung oder Haftungsbefreiung. Eine Mitverursachung durch Ristic Transporte bleibt zu berücksichtigen.

Für die Transporthaftung besteht Versicherungsschutz im Rahmen des jeweils geltenden Versicherungsvertrags. Die Versicherung erweitert die gesetzliche Haftung nicht automatisch. Die Angabe eines Warenwerts allein begründet keine Zusage, dass dieser Wert vollständig versichert ist.

Zusätzlicher Warenwertschutz muss vor Übernahme der Sendung ausdrücklich vereinbart und bestätigt werden. Umfang, Bedingungen und Kosten werden zuvor mitgeteilt. Eine Deckungszusage erfolgt nur im bestätigten Umfang.

15. Verbraucherrechte

Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht. Bei Verbraucherverträgen über die Beförderung von Waren zu einem spezifisch vereinbarten Termin oder Zeitraum besteht nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Bei anderen Verbraucherverträgen bleiben ein bestehendes Widerrufsrecht und die erforderliche gesonderte Belehrung unberührt.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist München, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Andernfalls gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Bei Transporten im Anwendungsbereich der CMR bleiben die nach Artikel 31 CMR (UNIDROIT) zulässigen Gerichtsstände unberührt.

Es gilt deutsches Recht, soweit zulässig. Zwingende internationale Vorschriften und zwingender Verbraucherschutz bleiben unberührt.

17. Schlussbestimmungen

Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen. Die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam.